Montag, 1. Dezember 2014

Drohender Wegfall der Krankenversicherung bei Minijob ab 2015

Minijob und Sozialversicherung
Seit dem 01. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 € angehoben. Damit stieg auch die Verdienstgrenze für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von 400,01 € auf 450,01 € an.
In den Jahren 2013 und 2014 galt eine Bestandsschutzregelung für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse.
Ab 1 Januar 2015 fällt diese Bestandsschutzregelung weg und es gilt nur noch die aktuelle Grenze in Höhe von 450,- € monatlich. Die Verdienstgrenze für alle Beschäftigten (neu und alt) ist dann 450,- €.
Ab 2015 gilt: Bis einschließlich 450,- € sind die Arbeitnehmer als „Minijobber“ zu führen und unterliegen somit keinem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis.

Sozialversicherungspflicht ab 450,01 €
Ab 450,01 € sind Einkommen als sozialversicherungspflichtiges Entgelt anzusehen und unterliegen somit auch den allgemeinen Regelungen für ein sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Es liegt dann eine eigene Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vor.
Beschäftigungsverhältnisse die bisher sozialversicherungspflichtig in der Zone 400 – 450 € geführt wurden, werden automatisch ab 01. Januar 2015 sozialversicherungsfrei und es liegt keine eigene Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mehr vor. Das hat vor allem in Bezug auf die Krankenversicherung große Nachteile: Der Arbeitnehmer verliert seine gesetzliche Krankenversicherung und ist verpflichtet sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich weiter zu versichern. Was Kosten von rund 300,- €/Monat verursacht.

Arbeitnehmer
Bitte überprüfen Sie Ihr Einkommen und sprechen mit Ihrem Arbeitgeber über die künftige Gestaltung Ihres Einkommens und der damit verbundenen Sozialversicherungspflicht!
Falls ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit eigener gesetzlichen Krankenversicherung gewünscht ist, muss das Entgelt auf min. 450,01 € angehoben werden.
Falls das Beschäftigungsverhältnis als Minijob fortgeführt werden soll, können Sie Sie einen Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit beim Arbeitgeber stellen.

Arbeitgeber
Bitte überprüfen Sie das Einkommen Ihrer Angestellten in der Zone 400-450 € und entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitnehmer über die künftige Ausrichtung des Beschäftigungsverhältnisses. Wenn das Gehalt nicht über 450 € steigt ist das Beschäftigungsverhältnis ab 01.01.2015 als Minijob zu führen. Bei einem Einkommen über 450 € liegt automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor und der Arbeitnehmer ist im Zweifel sehr günstig eigenständig krankenversichert. 

Mehr Infos unter: www.der-onlinesteuerberater.de