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Dienstag, 29. Juli 2014
So behalten Sie als Selbständige/r Ihre kostenlose Familienmitversicherung auch im Jahr 2014!
Der nebenberuflich selbständige Ehepartner, der keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, fällt unter die kostenlose Familienmitversicherung.
Gewinngrenze
Sie müssen keine Beiträge bezahlen, solange die persönlichen monatlichen Gesamteinkünfte 395 € aus der Unternehmertätigkeit (gemeint ist also der Gewinn) nicht übersteigen.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit pro Woche (hier zählen auch Vorbereitungs- und Nacharbeiten etc. dazu) darf 20 Stunden nicht überschreiten. Wir empfehlen möglichst die „alte“ Grenze der maximalen Arbeitszeit von 17,99 Stunden einzuhalten, um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Weitere Infos
Montag, 28. Juli 2014
Dienstag, 22. Juli 2014
Donnerstag, 17. Juli 2014
Kfz-Kosten
Den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln
Wenn Sie alle Vorsteuern aus allen
Fahrzeugkosten gezogen haben, müssen Sie nach einer der folgenden
Methoden den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln:
Ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
geschrieben, kann der Prozentanteil der vorsteuerbehafteten Kosten, der
laut Fahrtenbuch als Privatanteil ermittelt worden ist, umsatzversteuert
werden.
1. Wurde einkommensteuerlich die 1
%-Regelung angesetzt, kann dieser Wert zu 80 % der Umsatzsteuer
unterworfen werden und zu 20 % umsatzsteuerfrei verbleiben. Sie können
aber auch jetzt nur für die Umsatzsteuer den geschäftlichen Anteil laut
evtl. geführtem Fahrtenbuch verwenden, wenn das für Sie vorteilhafter
ist.
Führt Punkt 1 zu einer umsatzsteuerlichen
Übermaßbesteuerung, kann der umsatzsteuerpflichtige Eigenanteil nach
einem BMF-Schreiben mit minimal 50 % der vorsteuerbehafteten Kosten
umsatzsteuerlich pauschal gedeckelt werden oder der geschätzte
Privatanteil umsatzsteuerpflichtig einnahmeerhöhend angesetzt werden.
Dies führt regelmäßig zu einer extremen Umsatzsteuerersparnis.
3. Auch umsatzsteuerlich kann eine
Kosteneinlage durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die anteiligen
betrieblichen Kosten mit anteiligen Vorsteuern eingelegt werden. Wenn
kein Aufteilungsmaßstab privat / geschäftlich vorhanden ist (etwa ein
Fahrtenbuch), können bis zu 50 % der Kosten vorsteuerwirksam eingelegt
werden, sofern das realitätsnah ist.
Uns ist völlig bewusst, dass die drei
vorgestellten Alternativen für einen steuerlichen Laien nicht einfach zu
durchschauen sind. Sie bieten nichtsdestoweniger jede Menge
Optimierungspotential. Und spätestens jetzt sollte Ihr Steuerberater
sein Geld wert sein!
Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php
Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php
Freitag, 11. Juli 2014
Monatliche Umsatzsteuervoranmledung
Das sollten Sie berücksichtigen
Vorweg: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist
nur ein „Abfallprodukt“ der EDV–gestützten Belegeingabe – egal ob von
Ihrem Steuerberater oder von Ihnen selbst erledigt! Der Aufwand mit der
Erstellung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und eventuell einer
späteren vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung im Vergleich zur
Jahresumsatzsteuererklärung hat auch Vorteile.
Vorteile
1. Wenn eine Umsatzsteuererstattung zu
erwarten ist, bekommen Sie die Umsatzsteuer durchschnittlich ein Jahr
früher vom Finanzamt zurück, weil die Jahresumsatzsteuererklärung mit
dem Jahresabschluss meist erst wesentlich später beim Finanzamt
abgegeben wird.
2. An die vierteljährliche / monatliche
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist die vierteljährliche /
monatliche Abgabe / Erfassung der Buchhaltungsunterlagen gebunden. So
bekommen Sie Regelmäßigkeit in Ihre Belegsortierung und in die
Kommentierung durch die Steuerkanzlei. Und für Sie bedeutet dies, dass
Sie Ihre Belege zeitnah kontrolliert und kommentiert zurückerhalten.
3. Eine zeitnahe Begleitung durch die
Steuerkanzlei bringt Sie vor allem als Existenzgründer in die richtigen
buchhalterischen Bahnen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unsere
OnlineBuchhaltung nutze. Auch hier hat die monatliche Übung wesentliche
Vorteile für Sie.
4. Wählen Sie – wie empfohlen – die
vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, dann
sollten Sie Ihre gesamten Unterlagen vollständig geordnet und
nachvollziehbar Ihrem Steuerberater kurz nach Ende des Quartals / Monats
einreichen, damit er für Sie rechtzeitig die Umsatzsteuervoranmeldung
erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen kann.
5. Wir empfehlen Ihnen, am besten schon zu
Beginn Ihrer Tätigkeit, eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim
Finanzamt zu beantragen. Diese bewirkt, dass die
Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls die Umsatzsteuerzahlung
nicht schon zehn Tage nach Ende des Quartals / Monats, sondern erst
einen weiteren Monat später beim Finanzamt eingegangen sein muss. Diese
Dauerfristverlängerung gilt bei monatlicher Abgabeverpflichtung jeweils
ein Kalenderjahr und muss dann neu beantragt werden.
Bei Verpflichtung zur quartalsweisen
Abgabe gilt die Dauerfristverlängerung solange Sie vierteljährliche
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausschließlich
Monatsumsatzsteuerzahler müssen 1/11 der Summe der
Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres als Zinsverlust für das
Finanzamt am 10. Februar des laufenden Jahres anmelden und als
Vorauszahlung abführen.
Mehr dazu:
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