Dienstag, 29. Juli 2014

So behalten Sie als Selbständige/r Ihre kostenlose Familienmitversicherung auch im Jahr 2014!


Der nebenberuflich selbständige Ehepartner, der keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, fällt unter die kostenlose Familienmitversicherung.

Gewinngrenze
Sie müssen keine Beiträge bezahlen, solange die persönlichen monatlichen Gesamteinkünfte 395 € aus der Unternehmertätigkeit (gemeint ist also der Gewinn) nicht übersteigen.

Arbeitszeit
Die Arbeitszeit pro Woche (hier zählen auch Vorbereitungs- und Nacharbeiten etc. dazu) darf 20 Stunden nicht überschreiten. Wir empfehlen möglichst die „alte“ Grenze der maximalen Arbeitszeit von 17,99 Stunden einzuhalten, um Problemen aus dem Weg zu gehen.


Weitere Infos


Donnerstag, 17. Juli 2014

Kfz-Kosten

Den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln

Wenn Sie alle Vorsteuern aus allen Fahrzeugkosten gezogen haben, müssen Sie nach einer der folgenden Methoden den Privatanteil für die Umsatzsteuer ermitteln:
Ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geschrieben, kann der Prozentanteil der vorsteuerbehafteten Kosten, der laut Fahrtenbuch als Privatanteil ermittelt worden ist, umsatzversteuert werden.
1. Wurde einkommensteuerlich die 1 %-Regelung angesetzt, kann dieser Wert zu 80 % der Umsatzsteuer unterworfen werden und zu 20 % umsatzsteuerfrei verbleiben. Sie können aber auch jetzt nur für die Umsatzsteuer den geschäftlichen Anteil laut evtl. geführtem Fahrtenbuch verwenden, wenn das für Sie vorteilhafter ist.
Führt Punkt 1 zu einer umsatzsteuerlichen Übermaßbesteuerung, kann der umsatzsteuerpflichtige Eigenanteil nach einem BMF-Schreiben mit minimal 50 % der vorsteuerbehafteten Kosten umsatzsteuerlich pauschal gedeckelt werden oder der geschätzte Privatanteil umsatzsteuerpflichtig einnahmeerhöhend angesetzt werden. Dies führt regelmäßig zu einer extremen Umsatzsteuerersparnis.
3. Auch umsatzsteuerlich kann eine Kosteneinlage durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die anteiligen betrieblichen Kosten mit anteiligen Vorsteuern eingelegt werden. Wenn kein Aufteilungsmaßstab privat / geschäftlich vorhanden ist (etwa ein Fahrtenbuch), können bis zu 50 % der Kosten vorsteuerwirksam eingelegt werden, sofern das realitätsnah ist.
Uns ist völlig bewusst, dass die drei vorgestellten Alternativen für einen steuerlichen Laien nicht einfach zu durchschauen sind. Sie bieten nichtsdestoweniger jede Menge Optimierungspotential. Und spätestens jetzt sollte Ihr Steuerberater sein Geld wert sein!


Mehr Infos unter: https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/service/glossar/fahrzeugkosten.php

Freitag, 11. Juli 2014

Monatliche Umsatzsteuervoranmledung

Das sollten Sie berücksichtigen

Vorweg: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist nur ein „Abfallprodukt“ der EDV–gestützten Belegeingabe – egal ob von Ihrem Steuerberater oder von Ihnen selbst erledigt! Der Aufwand mit der Erstellung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung und eventuell einer späteren vierteljährlichen Umsatzsteuererklärung im Vergleich zur Jahresumsatzsteuererklärung hat auch Vorteile.

Vorteile


1. Wenn eine Umsatzsteuererstattung zu erwarten ist, bekommen Sie die Umsatzsteuer durchschnittlich ein Jahr früher vom Finanzamt zurück, weil die Jahresumsatzsteuererklärung mit dem Jahresabschluss meist erst wesentlich später beim Finanzamt abgegeben wird.

2. An die vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist die vierteljährliche / monatliche Abgabe / Erfassung der Buchhaltungsunterlagen gebunden. So bekommen Sie Regelmäßigkeit in Ihre Belegsortierung und in die Kommentierung durch die Steuerkanzlei. Und für Sie bedeutet dies, dass Sie Ihre Belege zeitnah kontrolliert und kommentiert zurückerhalten.

3. Eine zeitnahe Begleitung durch die Steuerkanzlei bringt Sie vor allem als Existenzgründer in die richtigen buchhalterischen Bahnen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie unsere OnlineBuchhaltung nutze. Auch hier hat die monatliche Übung wesentliche Vorteile für Sie.

4. Wählen Sie – wie empfohlen – die vierteljährliche / monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, dann sollten Sie Ihre gesamten Unterlagen vollständig geordnet und nachvollziehbar Ihrem Steuerberater kurz nach Ende des Quartals / Monats einreichen, damit er für Sie rechtzeitig die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen kann.

5. Wir empfehlen Ihnen, am besten schon zu Beginn Ihrer Tätigkeit, eine sogenannte Dauerfristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen. Diese bewirkt, dass die Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls die Umsatzsteuerzahlung nicht schon zehn Tage nach Ende des Quartals / Monats, sondern erst einen weiteren Monat später beim Finanzamt eingegangen sein muss. Diese Dauerfristverlängerung gilt bei monatlicher Abgabeverpflichtung jeweils ein Kalenderjahr und muss dann neu beantragt werden.

Bei Verpflichtung zur quartalsweisen Abgabe gilt die Dauerfristverlängerung solange Sie vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Ausschließlich Monatsumsatzsteuerzahler müssen 1/11 der Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres als Zinsverlust für das Finanzamt am 10. Februar des laufenden Jahres anmelden und als Vorauszahlung abführen.

 Mehr dazu: