Mittwoch, 18. Juni 2014

Neues Widerrufsrecht bei Internetkäufen und -verkäufen

Das ändert sich

Frist

Die Widerrufsfrist bei Internetangeboten wird für alle Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt. Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.

Fehlerhafte Belehrung

Das “ewige Widerrufsrecht” bei falscher oder fehlender Widerrufsbelehrung gibt es nicht mehr. In diesem Fall verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf 12 Monate. Als Unternehmer sollten Sie dabei beachten: Die Belehrung muss zusätzlich zum Internetauftritt auch in Textform (per Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Das Einstellen in den Internetshop reicht nicht aus.

Erklärung

Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft schriftlich (Brief oder E-Mail) erklären. Das Zurücksenden der Ware reicht nicht mehr aus.

Kosten

Die Versandkosten der Hinsendung muss der Händler an den Kunden zurücküberweisen, sobald er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat - jedoch ohne eventuell anfallende Expresszuschläge. Neu ist, dass die Rücksendekosten beim Widerruf in Zukunft vom Verbraucher zu tragen sind, wenn der Händler über diese Rechtsfolge belehrt hat.

Rückerstattung und Zurückbehaltungsrecht

Der Versender kann die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten hat oder der Verbraucher die Rücksendung der Ware nicht nachweist.

Ausnahmen erweitert

Bei der Lieferung versiegelter Waren - die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind - gibt es zukünftig keine 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit.

Downloads

Bei Downloads gibt es kein Widerrufsrecht.

Mehr dazu:

https://www.der-onlinesteuerberater.de/seite/tipps/tipp-der-woche.php?kategorie=0&kategorie2=0&nr=449&newsletter_suche=

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