Mittwoch, 26. Februar 2014

Kleinunternehmerregelung oftmals nicht sinnvoll!

Als Selbständige/r haben Sie die Möglichkeit (*Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen unten stehend), zwischen Regelbesteuerung und umsatzsteuerlicher Kleinunternehmerregelung zu wählen. Vielfach wird Existenzgründern aus Gründen der Einfachheit geraten, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Worin besteht der Unterschied zur Regelbesteuerung?
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Damit verzichten Sie gleichzeitig auf die Möglichkeit, gezahlte Umsatzsteuer auf Ausgaben vom Finanzamt zurück zu bekommen. Sie sparen sich etwas Aufwand, weil sie keine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt senden müssen, haben aber oftmals große finanzielle Nachteile.

Klarer Vorteil: Regelbesteuerung
Vor allem bei der Existenzgründung und in der ersten Zeit der Selbständigkeit haben Sie regelmäßig höhere Ausgaben als Einnahmen. Wenn Sie die Regelbesteuerung anwenden, dann bekommen Sie Vorsteuer auf Ihre Ausgaben vom Finanzamt zurückerstattet.

Kommen Sie auf uns zu
Als Kleinunternehmer können Sie bis zu 7 Jahre rückwirkend zur Regelbesteuerung „optieren“ (wechseln). Wir beraten Sie gerne, ob dies auch für Sie von Vorteil ist. Mit Hilfe unserer kostenfreien OnlineBuchhaltung ist Ihre Buchhaltung schnell erledigt und die Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Mausklick ans Finanzamt übermittelt. Wir beraten Sie gerne.

*Kleinunternehmerregelung: Gesetzliche Voraussetzungen
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro bleibt, dann haben Sie die Wahl im aktuellen Jahr. Beachten Sie: Überschreitet der Umsatz im Gründungsjahr zeitanteilig hochgerechnet 17.500 Euro, darf die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt werden.