Donnerstag, 17. Oktober 2013

Der Winter kommt unaufhaltsam

Winterreifen: Was Sie jetzt beachten müssen

Benötigen Sie auch neue Winterreifen oder anderes Zubehör für Ihr geschäftlich genutztes Auto? Vergessen Sie nicht diese Ausgaben in der Buchhaltung zu erfassen!
Je nachdem ob Sie Ihr Auto mit der Kilometerpauschale oder den tatsächlichen Kosten ansetzen unterscheiden sich die möglichen Buchungen.
Beim Ansatz der Kilometerpauschale ist die Ausgabe bereits durch den pauschalen Ansatz der 30 Cent je Geschäftskilometer abgedeckt. Sie dürfen sich jedoch, wenn das Auto mehr als 10% geschäftlich genutzt wird, die Hälfte der Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Erfassen Sie bitte sodann den Beleg auf dem Buchungskonto 2.6 in Ihrer Online-Buchhaltung. Das System berechnet Ihnen automatisch den korrekten Vorsteuerbetrag, der vom Finanzamt erstattet wird.
Setzen Sie Ihr Auto mit den tatsächlichen Kosten in Ihrer Buchhaltung an, dann erfassen Sie den Beleg auf dem Konto 2.2 "Sonstige Kfz-Kosten". Sie haben damit alles erforderliche für die Buchhaltung getan. Die Berechnung eines privaten Anteils wird erst beim Jahresabschluß durchgeführt. Darum müssen Sie sich nicht kümmern, das erledigen wir für Sie! Sie dürfen sich ganz auf unsere Kompetenz und Erfahrung verlassen.
Haben Sie weitere Fragen zum Buchen von Kfz-Ausgaben? Rufen Sie uns an, wir helfen gerne!
P.S. Kennen Sie schon unseren " Fragebogen zum optimalen Kfz-Ansatz"? Dieser hilft Ihnen - kostenlos und unverbindlich - bei der Wahl des richtigen Ansatzes Ihres Kfz in der Buchhaltung.

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